Barrierefreiheit wird Pflicht – rechtzeitig handeln
Mit Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet viele Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen (darunter auch Websites und Webanwendungen) barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen einen gleichwertigen Zugang zu digitalen Informationen und Services zu ermöglichen.
Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, sollten frühzeitig prüfen, ob ihre bestehenden Seiten den Anforderungen entsprechen. Barrierefreiheit umfasst dabei mehr als nur Kontraste oder Schriftgrößen. Sie betrifft auch Navigation, Lesbarkeit, Bedienbarkeit und den Einsatz assistierender Technologien. Wer sich jetzt kümmert, vermeidet Stress und unnötige Kosten kurz vor Fristablauf.
Auch für Unternehmen, die (noch) nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet sind, lohnt sich Barrierefreiheit. Sie macht Inhalte für alle Menschen zugänglich, Menschen mit Behinderungen, älteren Usern oder Menschen mit temporären Einschränkungen. Warum potenzielle Kundinnen und Kunden ausschließen? Eine barrierefreie Website zeigt Wertschätzung, professionelle Weitsicht und verbessert auch Nutzerfreundlichkeit sowie Reichweite für alle im Netz.
Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken
Wenn neue Software entwickelt oder eine Website neu aufgebaut wird, ist der beste Zeitpunkt für Barrierefreiheit ganz am Anfang. Wird sie von Beginn an berücksichtigt, lässt sie sich effizienter und kostengünstiger umsetzen. Spätere Anpassungen sind oft aufwändiger und teurer bzw. technisch schwer umsetzbar. Wer gleich barrierefrei denkt, spart langfristig Ressourcen und schafft nachhaltige Lösungen, die wirklich für alle funktionieren.
